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Wandhydranten – Steigleitungen

Wandhydranten nach DIN EN 671-1, Wandhydranten DIN EN 671-2, Löschwasser-Entnahme und Einspeiseeinrichtungen DIN 14461-2,
Schlauch und Geräteschränke.

Wir errichten und prüfen Wandhydranten und Steigleitungen naß/trocken

Mit geschultem Fachpersonal und technisch spezieller Kundendienstausrüstung bieten wir optimale Voraussetzungen, um Löschwasserleitungen und Schlauchanschlußeinrichtungen entsprechend geltender Vorschriften der DIN 14 461 und 14 462 zu prüfen. Die von der Baubehörde vorgeschriebene Hydranten-Einrichtung unterliegt einer genau reglementierten Prüfung.

Als effektive Einrichtung zur Bekämpfung von Bränden haben sich Wandhydranten und Steigleitungen etabliert. Der unmittelbare und vor allem ununterbrochene Wasserstrom ist jedoch nur bei einwandfreiem Zustand der Anlagen garantiert. Um die ständige Betriebsbereitschaft sicherzustellen, wird schon bei der Installation eine Abnahmeprüfung gefordert.

Zudem ist in regelmäßigen Abständen eine Gebrauchsprüfung durchzuführen. Wer zu welchem Zeitpunkt Wandhydranten und Steigleitung prüfen oder warten muss, ist im Baurecht für bauliche Anlagen des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben. Auch wenn Wandhydranten und Steigleitungen nicht aufgrund von baulichen Vorschriften, sondern freiwillig eingebaut worden sind, müssen diese in vorgegeben Zeitabständen geprüft werden.

Instandhaltung Wandhydranten und Steigleitungen

Steigleitungen "naß" nach spätestens, 1 Jahr
Steigleitungen "naß / trocken" nach spätestens, 1 Jahr
Steigleitungen "trocken" nach spätestens, 2 Jahre
Druckprüfung 'naß' gemäß DIN 14461, 1 Jahr
Druckprüfung 'trocken' gemäß DIN 14462, 1 Jahr
Druckprüfung Formstabiler Schlauch gemäß DIN 14818, 1 Jahr