Türfeststellanlagen
Was sind Türfeststellanlagen
Feststellanlagen sind Anlagen für Rauch- und Brandschutztüren. Sie sorgen dafür, dass diese Türen im normalen Betrieb offen gehalten werden. Sie schließen automatisch bei einem Brand und verhindern das Rauch oder Feuer je nach Art der Türe von einem Brandabschnitt in den nächsten gelangen kann. Die Türen sind trotzdem fluchtwegetauglich und können ganz normal wie eine Tür mit Türschließer durchlaufen werden. Sie schließen sich anschließend wieder automatisch. Eine Feststellanlage besteht aus einem Türschließer, einem Haltemagneten und Auslösemeldern (Brandmelder und Handauslösetaster). Festellanlagen müssen zugelassen sein und die Installation dieser Anlagen darf nur von zugelassenen Firmen durchgeführt werden. Häufig sind bei Feststellanlagen, Türschließer und Haltemechanismus in einem Gerät integriert. Wir verwenden nur zugelassene Systeme von DORMA und HEKATRON. Diese Systeme sind entsprechend den DIBt-Richtlinien ausgelegt und zugelassen.
Wer haftet für den sicheren Betrieb von Türfeststellanlagen?
Grundsätzlich gilt, unabhängig jeglicher juristischer Betrachtung, der Grundsatz:
Mitarbeiter Zertifikate
Unsere Mitarbeiter sind autorisierte Facherrichter für Feststellanlagen gemäß DIBt und DIN 14667.
Grundsatz
Die regelmäßige Instandhaltung - längstens alle 12 Monate - durch einen Sachkundigen (Facherrichter) ist unverzichtbar für die sichere Funktion von Türfeststellanlagen.